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Kreis Herford: Neue Steuerregeln fördern Schulaktivitäten

Gute Nachrichten für Schulen, Bildungseinrichtungen und Schülerfirmen im Minden-Lübbecke. Sie alle profitieren von einer neuen Umsatzsteuer-Regelung.

Umsatzsteuerfreiheit bei Schulfesten

Diese sorgt dafür, dass zum Beispiel bei Schulfesten der Verkauf von Kuchen, Getränken oder Snacks ab jetzt in der Regel umsatzsteuerfrei ist.

Ziele der neuen Regelung

Das Mindener Finanzamt sagt: Die neuen Vorgaben der NRW-Finanzverwaltung sollen mehr Klarheit schaffen und Bürokratie beseitigen.

Vorteile für schulische Projekte

Schulen, Elterninitiativen oder auch Schülerfirmen könnten dadurch Projekte besser planen.