Gütersloh | Krank im Urlaub: So sichern Sie sich Ihre Urlaubstage
Fragen aus dem Arbeitsrecht
Gütersloh (dpa/tmn) - Wer Urlaubstage beim Arbeitgeber beantragt, macht das oft weit im Voraus, um zu planen. Doch manche Dinge lassen sich nicht vorhersehen - Krankheit zum Beispiel. Sind die Urlaubstage dann einfach verloren? Und was, wenn es sich nur um einzelne Tage im Urlaub handelt?
«Es gilt der Grundsatz: Wer krank ist, kann nicht gleichzeitig Urlaub haben», erklärt Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Laut dem Bundesurlaubsgesetz zählen alle nachgewiesenen Erkrankungstage, die im Urlaub anfallen, nicht in das Kontingent des Jahresurlaubs. Dabei macht es keinen Unterschied, ob es sich um einen Zeitraum oder aber einzelne Tage handelt.
Ohne Attest kein Ausgleich
Damit die Urlaubstage während der Krankheit aber auch wirklich nicht vom Konto abgezogen werden, muss eine Arbeitsunfähigkeits-Bescheinigung vorliegen. Denn es gelten die regulären Formalia einer Krankmeldung. Mit einer ärztlichen Bescheinigung wird die Urlaubsuhr dann für den Zeitraum der Erkrankung angehalten, so Schipp. Die Tage werden also nicht verbraucht.
Doch der genommene Urlaub wird dadurch keinesfalls automatisch verlängert. Die nicht genutzten Urlaubstage könnten dafür zwar verwendet werden, der neue Zeitraum muss vom Arbeitgeber allerdings wieder wie gewohnt genehmigt werden.
Zur Person: Johannes Schipp ist Fachanwalt für Arbeitsrecht, Mitglied im Deutschen Anwaltverein (DAV) und war bis 2021 Vorsitzender des Geschäftsführenden Ausschusses der Arbeitsgemeinschaft Arbeitsrecht im DAV.
© dpa-infocom, dpa:260308-930-788343/1
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