Berlin | Grüne fordern Merz zu mehr Einsatz gegen digitale Gewalt auf
Bundestag
Berlin (dpa) - Die Grünen-Fraktion wünscht sich von der Union und insbesondere von Bundeskanzler Friedrich Merz (CDU) mehr Engagement bei der Bekämpfung digitaler Gewalt gegen Frauen. «Von Friedrich Merz habe ich dazu bislang nichts gehört», sagt die parlamentarische Geschäftsführerin, Irene Mihalic. Sie habe den Eindruck, «dass ausgerechnet diese Form von Gewalt gegen Frauen nicht sonderlich zu interessieren scheint». Gleichzeitig nehme sie sehr genau wahr, wie von rechter Seite versucht werde, zu unterstellen, «es gebe hier eine Kampagne, die sich am Ende gegen die Meinungsfreiheit richtet».
«Bewahrung von männlichen Machtansprüchen»
Für Mihalic steht fest: «Es geht hier um die Bewahrung von männlichen Machtansprüchen gegenüber Frauen» - und zwar auch im Netz. Auch wollten rechte Kreise verhindern, dass bestimmte Verhaltensweisen, die sich Männer bisher herausgenommen hätten, unter Strafe gestellt werden. Alle Demokratinnen und Demokraten seien gut beraten, auf diesen Kampagnenzug nicht aufzuspringen.
Abstimmungen zu Entwurf der Justizministerin
Die Bundesregierung setzt sich mit dem Thema digitale Gewalt schon länger auseinander und plant dazu unter anderem eine Änderung im Strafgesetzbuch. Ein entsprechender Entwurf von Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) wird derzeit in der Regierung intern abgestimmt. Auch die Grünen haben einen - noch weitergehenden - Vorschlag dazu vorgelegt.
Hintergrund der aktuellen Debatte sind schwere Vorwürfe der Moderatorin und Schauspielerin Collien Fernandes gegen ihren Ex-Partner, den Schauspieler Christian Ulmen, über die zuerst der «Spiegel» berichtet hatte. Fernandes hat in Spanien Anzeige erstattet, wie eine Justizsprecherin bestätigte. Das Verfahren befinde sich noch in einem sehr frühen und vertraulichen Stadium, sagte sie am 19. März. Für Ulmen gilt die Unschuldsvermutung. Sein Anwalt kündigte rechtliche Schritte gegen die Berichterstattung an, bei der es sich «in großen Teilen um eine unzulässige Verdachtsberichterstattung» handle. Zudem würden «unwahre Tatsachen aufgrund einer einseitigen Schilderung verbreitet».
© dpa-infocom, dpa:260325-930-863511/1
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