Bünde/Bielefeld: Urteil im Leichenschänder-Prozess gefallen
Im Prozess um die Leichenschändung am Bünder Lukas-Krankenhaus ist der Angeklagte zu einer Haftstrafe verurteilt worden. Der Hiddenhauser muss für fünf Jahre ins Gefängnis, entschieden die Richter des Bielefelder Landgerichts.
Störung der Totenruhe und weitere Straftaten
Neben Störung der Totenruhe flossen auch versuchte Brandstiftung, Einbrüche und der Besitz von Kinder- und Jugendpornos mit ein. Der 40-Jährige hatte die Taten vor Gericht größtenteils gestanden.
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